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Luftfahrtgesetz. Änderung · редакция 1 → 2 · зафиксировано 2026-08-26 03:32 · +0 −1 строк

TITEL
Luftfahrtgesetz. Änderung
Auch die Forderung von rot-grüner Seite nach einer neuen Konzessionsabgabe zur Deckung von Kosten der Flugsicherung wurde im Rat mit deutlichem Mehr abgelehnt. Zudem kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) künftig die Zustimmung zu einem kantonalen Bauvorhaben verweigern, wenn das Bauvorhaben die Flugsicherheit oder den Flugplatzbetrieb beeinträchtigt. Das Ratsvotum stellte einen Sieg für den Bundesrat dar, da die grosse Kammer ihm in nahezu allen Punkten folgte.
Auch eine Reihe weiterer Änderungen im Luftfahrtgesetz, die in der Debatte rund um den Lärmschutz und die Mitwirkungsrechte der Kantone fast untergingen, wurden beschlossen - etwa im Bereich der Flugsicherheit. So soll etwa die Altersgrenze für Berufshelikopterpiloten einheitlich auf bis zum Ende des 65. Lebensjahrs angehoben werden. Ausserdem sollen Flughäfen und Flugunternehmen für die Zutrittskontrollen an Flughäfen neu die Identität der Passagiere und des Personals auch mit früher erhobenen biometrischen Personendaten vergleichen.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.
Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vom 14.08.2026
kvf.ctt@parl.admin.ch
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)