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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen... · редакция 1 → 2 · зафиксировано 2026-09-17 02:37 · +6 −6 строк

Bundesrat Drucksache
„Abschnitt 2 Zugang zu öffentlichen Versorgungsnetzen, gebäudeinterne Netzinfrastrukturen“.
m)Die Angabe zu den §§ 136 bis 141 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
m) Die Angabe zu den §§ 136 bis 141 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
„§ 136 Informationen über physische Infrastrukturen
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2024 ist bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung darzustellen, inwieweit Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben („Exekutiver Fußabdruck“). Angaben sind nur für solche Einflussnahmen zu machen, die ab diesem Zeitpunkt erfolgt sind.
Eine wesentliche Änderung des Gesetzentwurfs auf Basis von Stellungnahmen vonInteressensvertreterinnen und Interessensvertretern oder beauftragter Dritter ist nicht erfolgt.
Eine wesentliche Änderung des Gesetzentwurfs auf Basis von Stellungnahmen von Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern oder beauftragter Dritter ist nicht erfolgt.
IV.
Durch die gesetzliche Änderung wird zukünftig der Prozess zur Genehmigung des Vertrages nach Erhalt der Vertragszusammenfassung bei Abschluss eines Verbrauchervertrages mittels Fernkommunikation vereinfacht. Während bislang der Verbraucher in Textform (bspw. E-Mail) den Erhalt der Vertragszusammenfassung bestätigen und der Anbieter diese verarbeiten musste, genügt zukünftig die Bestätigung auf einer digitalen Schaltfläche (in Folge: Button).
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur und dem Ressort bestehen gegenwärtig 149 000 000 Verträge. Für die weitere Berechnung wird angenommen, dass dieser Wert stabil bleibt. Diese laufen in der Regel 24 Monate. 63% der Verträge laufen über diesen Zeitraum hinaus(Verivox 2026). Es wird angenommen, dass diese Verträge im Schnitt vier Jahre lang gültig sind. Die Verträge der anderen 37% haben meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Dies ergibt einen Schnitt von 3,26 Jahren. Da aber auch manche dieser Verträge vorzeitig gekündigt werden oder eine kürzere Laufzeit haben, wird in Folge von drei Jahren ausgegangen. Dies ergibt zunächst 44 700 000 Verträge, die pro Jahr neu abgeschlossen werden.
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur und dem Ressort bestehen gegenwärtig 149 000 000 Verträge. Für die weitere Berechnung wird angenommen, dass dieser Wert stabil bleibt. Diese laufen in der Regel 24 Monate. 63% der Verträge laufen über diesen Zeitraum hinaus (Verivox 2026). Es wird angenommen, dass diese Verträge im Schnitt vier Jahre lang gültig sind. Die Verträge der anderen 37% haben meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Dies ergibt einen Schnitt von 3,26 Jahren. Da aber auch manche dieser Verträge vorzeitig gekündigt werden oder eine kürzere Laufzeit haben, wird in Folge von drei Jahren ausgegangen. Dies ergibt zunächst 44 700 000 Verträge, die pro Jahr neu abgeschlossen werden.
Von dieser Vorgabe betroffen sind nur die Verträge, bei denen die Vertragszusammenfassung dem Verbraucher nicht vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist in der Regel bei einem Vertragsschluss am Telefon oder online der Fall. Im Kontext von Mobilfunkverträgen liegen hierzu keine Zahlen vor. Verträge für Versicherungen werden in 22% der Fälle online abgeschlossen (GDV 2025). Diese Verträge sind oftmals komplexer als Mobilfunkverträge und darüber hinaus entwickeln sich bei Mobilfunkverträgen leichter Routinen beim Vertragsabschluss. Zusätzlich wird noch ein kleinerer Teil an Verträgen per Telefon abgeschlossen. Es wird deshalb in Folge von einer Quote in Höhe von 40% ausgegangen. Zunächst ergibt dies eine Fallzahl in Höhe von 17 880 000.
Durch die gesetzliche Änderung wird zukünftig der Prozess zur Genehmigung des Vertrages nach Erhalt der Vertragszusammenfassung bei Abschluss eines Verbrauchervertrages mittels Fernkommunikation vereinfacht. Während bislang der Verbraucher in Textform (bspw. E-Mail) den Erhalt der Vertragszusammenfassung bestätigen und der Anbieter diese verarbeiten musste, genügt zukünftig die Bestätigung auf einer digitalen Schaltfläche (in Folge: Button).
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur und dem Ressort bestehen gegenwärtig 149 000 000 Verträge. Für die weitere Berechnung wird angenommen, dass dieser Wert stabil bleibt. Diese laufen in der Regel 24 Monate. 63% der Verträge laufen über diesen Zeitraum hinaus(Verivox 2026). Es wird angenommen, dass diese Verträge im Schnitt vier Jahre lang gültig sind. Die Verträge der anderen 37% haben meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Dies ergibt einen Schnitt von 3,26 Jahren. Da aber auch manche dieser Verträge vorzeitig gekündigt werden oder eine kürzere Laufzeit haben, wird in Folge von drei Jahren ausgegangen. Dies ergibt zunächst 44 700 000 Verträge, die pro Jahr neu abgeschlossen werden.
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur und dem Ressort bestehen gegenwärtig 149 000 000 Verträge. Für die weitere Berechnung wird angenommen, dass dieser Wert stabil bleibt. Diese laufen in der Regel 24 Monate. 63% der Verträge laufen über diesen Zeitraum hinaus (Verivox 2026). Es wird angenommen, dass diese Verträge im Schnitt vier Jahre lang gültig sind. Die Verträge der anderen 37% haben meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Dies ergibt einen Schnitt von 3,26 Jahren. Da aber auch manche dieser Verträge vorzeitig gekündigt werden oder eine kürzere Laufzeit haben, wird in Folge von drei Jahren ausgegangen. Dies ergibt zunächst 44 700 000 Verträge, die pro Jahr neu abgeschlossen werden.
Von dieser Vorgabe betroffen sind nur die Verträge, bei denen die Vertragszusammenfassung dem Verbraucher nicht vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist in der Regel bei einem Vertragsschluss am Telefon oder online der Fall. Im Kontext von Mobilfunkverträgen liegen hierzu keine Zahlen vor. Verträge für Versicherungen werden in 22% der Fälle online abgeschlossen (GDV 2025). Diese Verträge sind oftmals komplexer als Mobilfunkverträge und darüber hinaus entwickeln sich bei Mobilfunkverträgen leichter Routinen beim Vertragsabschluss. Zusätzlich wird noch ein kleinerer Teil an Verträgen per Telefon abgeschlossen. Es wird deshalb in Folge von einer Quote in Höhe von 40% ausgegangen. Zunächst ergibt dies eine Fallzahl in Höhe von 17 880 000.
Schließlich dient das Regelungsvorhaben der Durchführung der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung2 sowie der EU-Roamingverordnung3.
1https://fimportal.de/.
1 https://fimportal.de/.
2 Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1309.
## Bürgerinnen und Bürger werden durch das Regelungsvorhaben nachvollziehbar jährlich um
rund 92 300 Stunden (rund2,3Mio. Euro) entlastet.4 Die Entlastung ergibt sich weit überwiegend daraus, dass sie in Zukunft den Erhalt von Vertragszusammenfassungen mit Klick auf einen
rund 92 300 Stunden (rund 2,3 Mio. Euro) entlastet.4 Die Entlastung ergibt sich weit überwiegend daraus, dass sie in Zukunft den Erhalt von Vertragszusammenfassungen mit Klick auf einen
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Vorsitzender Berichterstatter für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung