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Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · редакция 1 → 2 · зафиксировано 2026-09-04 03:43 · +9 −0 lines

TITEL
Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
Bundesrätin Baume-Schneider warnte vor dieser Ausweitung. "Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich dabei teilweise um besonders sensible Daten handelt." Sie plädierte stattdessen für einen gezielten und nachvollziehbaren Datenaustausch zwischen den Stellen.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 02.09.2026
Die Kommission hat den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS; 25.075 ) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für eine neue elektronische Plattform für die Sozialversicherungen der 1. Säule und für die Familienzulagen geschaffen werden. Diese Plattform wird es den Versicherten ermöglichen, die eingezahlten AHV-Beiträge leicht zu überprüfen, ihre Leistungsansprüche aus der 1. Säule einzusehen und allfällige Anträge elektronisch einzureichen.
Zudem sieht der Entwurf vor, das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dahingehend zu ändern, dass die Pflicht zur elektronischen Kommunikation auf die Kranken-, Unfall-, Militär- und Arbeitslosenversicherung ausgeweitet wird. Die elektronische Kommunikation wird für die Durchführungsstellen und die Versicherungen obligatorisch sein, für die Versicherten jedoch weiterhin freiwillig bleiben.
Die Kommission begrüsst grundsätzlich die in dieser Vorlage vorgesehenen Neuerungen und unterstreicht, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Sozialversicherungen ist.
In der Detailberatung hat sie sich den Änderungen des Nationalrates ohne Gegenanträge angeschlossen.
So soll im BISS präzisiert werden, dass die Bundesverwaltung die Durchführungsstellen in die Entwicklung und den Betrieb der neuen Plattform einbeziehen muss. Zudem soll der Entwurf durch Governance-Bestimmungen ergänzt werden, welche insbesondere die Schaffung eines Steuerungsgremiums und die Festlegung technischer Leitlinien zur Interoperabilität vorsehen.
Die Kommission spricht sich ferner auch für die vom Nationalrat beschlossenen Ausweitungen bei der Digitalisierung der Kommunikation im Bereich der Sozialversicherungen aus. So soll die Plattform über Schnittstellen auch für Informationssysteme zugänglich sein. Zudem sollen die Entscheide nicht nur den Versicherten, sondern auch anderen Beteiligten, wie beispielsweise den Arbeitgebern, über die Plattform mitgeteilt werden können. Die Kommission schliesst sich zudem dem Beschluss des Nationalrates an, den Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen der 1. Säule einerseits und der Militärversicherung sowie den Unfallversicherern andererseits zu erleichtern. Sie beantragt jedoch, bestimmte Formulierungen zu überarbeiten und dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, festzulegen, welche Daten automatisiert übermittelt werden dürfen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)