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Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit · редакция 2 → 3 · зафиксировано 2026-08-24 03:44 · +4 −4 lines
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[Gesetzentwurf · 258/26]
## A. Problem und Ziel
Polizei- und Strafverfolgungsbehörden müssen zum Schutz der inneren Sicherheit auf neue Herausforderungen reagieren können. Die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Interessen und Einrichtungen weltweit stehen unverändert im Zielspektrum unterschiedlicher terroristischer Organisationen, allen voran des so genannten „Islamischen Staats“ mit seinen Regionalorganisationen. Die nationale Sicherheitslage wird dabei mitunter durch internationale Konflikte, wie beispiels weise im Nahen und Mittleren Osten, verschärft. Diese tragen phänomenübergrei fend zu einer erhöhten Emotionalisierung und Mobilisierung bei und werden durch extremistische Akteure als Rechtfertigung zur Begehung von Straftaten ge nutzt. Gewaltorientierte Linksextremisten verüben mit zunehmender Intensität Angriffe auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, was immer wieder zu ver heerenden Auswirkungen und einer breiten Betroffenheit der Bevölkerung – bei spielsweise durch langandauernde Stromausfälle – führt. Auch in anderen extre mistischen Phänomenbereichen ist eine Bereitschaft zu schweren Straftaten zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren kam es im öffentlichen Raum vermehrt zu schweren Gewalttaten durch Einzeltäter mit verschiedenen Motivationslagen. Erhebliche Bedrohungen gehen ebenso von der schweren und organisierten Kri minalität aus; das zeigt sich unter anderem an der gestiegenen Gewaltbereitschaft sowie am zunehmenden Unterwanderungspotential krimineller Gruppierungen in gesellschaftlichen Strukturen.
Die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordert den Ein satz technologischer Instrumente – auch künstlicher Intelligenz – in der Gefah renabwehr und der Strafverfolgung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Polizei behörden die rechtlichen Befugnisse zur Verfügung zu stellen, um den Heraus forderungen sachgerecht begegnen zu können.
Polizei- und Strafverfolgungsbehörden müssen zum Schutz der inneren Sicherheit auf neue Herausforderungen reagieren können. Die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Interessen und Einrichtungen weltweit stehen unverändert im Zielspektrum unterschiedlicher terroristischer Organisationen, allen voran des sogenannten „Islamischen Staats“ mit seinen Regionalorganisationen. Die nationale Sicherheitslage wird dabei mitunter durch internationale Konflikte, wie beispielsweise im Nahen und Mittleren Osten, verschärft. Diese tragen phänomenübergreifend zu einer erhöhten Emotionalisierung und Mobilisierung bei und werden durch extremistische Akteure als Rechtfertigung zur Begehung von Straftaten genutzt. Gewaltorientierte Linksextremisten verüben mit zunehmender Intensität Angriffe auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, was immer wieder zu verheerenden Auswirkungen und einer breiten Betroffenheit der Bevölkerung – beispielsweise durch langandauernde Stromausfälle – führt. Auch in anderen extremistischen Phänomenbereichen ist eine Bereitschaft zu schweren Straftaten zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren kam es im öffentlichen Raum vermehrt zu schweren Gewalttaten durch Einzeltäter mit verschiedenen Motivationslagen. Erhebliche Bedrohungen gehen ebenso von der schweren und organisierten Kriminalität aus; das zeigt sich unter anderem an der gestiegenen Gewaltbereitschaft sowie am zunehmenden Unterwanderungspotential krimineller Gruppierungen in gesellschaftlichen Strukturen.
Die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen erfordert den Einsatz technologischer Instrumente – auch künstlicher Intelligenz – in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Polizeibehörden die rechtlichen Befugnisse zur Verfügung zu stellen, um den Herausforderungen sachgerecht begegnen zu können.
## B. Lösung
Der Gesetzentwurf enthält Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produk ten für die Polizeibehörden des Bundes, sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung. Dieser Gesetzentwurf bildet mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internati
Der Gesetzentwurf enthält Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten für die Polizeibehörden des Bundes, sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung. Dieser Gesetzentwurf bildet mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internati
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Drucksache 21/6132 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode onalen Terrorismus ein Gesetzespaket. Er enthält die zustimmungsfreien Bestandteile des Pakets.
Wir als Länder sollten mithin auch das Selbstverständnis und den Eigenanspruch haben, EU-Rechtsetzung nicht lediglich passieren zu lassen, sondern aktiv daran mitzuwirken.