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Закон об устранении пробела в справедливости при налогообложении криптоактивов

Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten

закон / законопроект 2026-05-05 843 476 знаков редакций: 4 Криптоактивы и блокчейн
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Действующая редакция. Последнее изменение зафиксировано 2026-09-17.

Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten

Vom …

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 — Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:

„2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Die Jahresfrist des Satzes 1 gilt nicht für Veräußerungen von Kryptowerten. Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre, davon ausgenommen sind Kryptowerte nach Satz 3;“.

2. Nach § 52 Absatz 31 Satz 7 wird der folgende Satz eingefügt:

„§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 3 und Satz 5 in der ab dem ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens] 2026 geltenden Fassung sind erstmals auf Veräußerungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2025 erworben oder geschaffen wurden.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 5. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion