{"check":null,"uid":"9dcc6ea6bfb3c38e","title":"Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung","title_generated":false,"country":"Швейцария","organ":"Федеральное собрание Швейцарии","kind":"law","kind_name":"Законодательство","lang":"de","date":"2026-06-24","summary":"Разрешает применять при тяжёлых угрозах со стороны насильственного экстремизма те же меры сбора данных, что сегодня допустимы против терроризма и шпионажа: прослушивание, обыск помещений, проникновение в компьютеры. Каждую санкционирует Федеральный административный суд и политически одобряет глава департамента обороны (VBS). Мандат разведывательной службы (NDB) распространяется на всё киберпространство, служба получает доступ к сведениям банков и иных финансовых посредников, fedpol вправе запретить выезд экстремистам. 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Änderung\n\nBESCHREIBUNG\nBotschaft vom 28. Januar 2026 zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes\n\nAUSGANGSLAGE\nMedienmitteilung des Bundesrates vom 28.01.2026\nRevision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat stärkt Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen\nDer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Botschaft zum Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Damit verbessert der Bundesrat insbesondere die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Gleichzeitig stärkt die Revision die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).\n\nDie Bedrohungslage hat sich weltweit stark verschärft – auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen.\nDie Revision des NDG steht im Einklang mit der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates. Dieser hat im Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Strategie eröffnet und die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Zudem setzt der Bundesrat mit der Revision Anforderungen um, die das Parlament und seine Kommissionen seit der Einführung des NDG 2017 formuliert haben.\nDie NDG-Revision erfolgt in mehreren Teilen. Erstens sieht das vorliegende Grundpaket unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht vor. Zweitens wird ein Zusatzpaket primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen; die Vernehmlassung dazu ist für Mitte 2026 geplant. Drittens werden die Anforderungen an die Funk- und Kabelaufklärung umgesetzt, die sich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2025 ergeben haben. Dies erfolgt separat, um eine sorgfältige Integration in das NDG zu ermöglichen und um die laufenden Pakete nicht zu verzögern. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.\nDas vorliegende Grundpaket sieht drei Schwerpunkte vor:\n\nFrüherkennung und Bekämpfung schwerer Bedrohungen\nDer NDB hat den Auftrag, Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Damit er diesen Auftrag auch in der verschärften Bedrohungslage umsetzen kann, erweitert der Bundesrat den Auftrag auf den gesamten Cyberraum und passt die Instrumente des NDB an.\nBei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus sollen künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) eingesetzt werden können wie heute beispielsweise bei Terrorismus. Neu soll der NDB bei schweren Bedrohungen – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage – auch Daten bei Finanzintermediären (Banken und andere Finanzdienstleister) erheben können. Zudem soll das Bundesamt für Polizei fedpol künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.\nDie Massnahmen richten sich gegen schwere Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Alle GEBM sind befristet und an strenge Vorgaben gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht muss jede Massnahme prüfen und genehmigen. Genehmigt es die Massnahme, bedarf es zusätzlich der politischen Freigabe durch den Chef VBS.\nAufgrund der Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf den Vorschlag, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen unter bestimmten Einschränkungen zu ermöglichen – etwa Anwälte oder Ärzte und deren Hilfspersonen.\n\nPräzisierung der Kabelaufklärung und Stärkung der unabhängigen Aufsicht\nDie Kabelaufklärung dient der Überwachung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zur Erkennung sicherheitspolitisch bedeutsamer Vorgänge im Ausland. Hier wird klargestellt, dass von der Kabelaufklärung nicht nur Schweizer Staatsangehörige, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ausgenommen sind. Dies entspricht schon der geltenden Praxis. Weiter soll die Frist für Verlängerungen der Aufklärungsaufträge auf sechs Monate ausgedehnt werden, was dem strategischen Charakter dieser Beschaffungsmassnahme Rechnung trägt und das Bundesverwaltungsgericht entlastet.\nIm Gegenzug wird die unabhängige Aufsicht gestärkt, insbesondere bei der Funk- und Kabelaufklärung. Die Aufgaben der bisherigen im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) werden von der vollamtlich tätigen, unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) übernommen. Damit wird die Aufsichtskompetenz in einer Behörde gebündelt. Die AB-ND soll zudem erweiterte Kompetenzen erhalten: Sie kann neu mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, kantonale Behörden direkt über ihre Empfehlungen informieren und ihr Budget direkt beim Parlament beantragen.\n\nUmfassende Neuregelung der Datenbearbeitungen und Anpassungen beim Datenschutz\nDie Datenbearbeitung des NDB wird technologieneutral und umfassend geregelt und an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz angepasst. Gleichzeitig wird das Auskunftsrecht vereinfacht und ebenfalls an das neue Datenschutzgesetz angepasst. Zusätzlich wird ein im heutigen Nachrichtendienstgesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eingeführt, das die auskunftsgesuchstellende Person dazu berechtigt, die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.\n\nVERHANDLUNGEN\nSDA-Meldung\nDebatte im Nationalrat, 03.06.2026\nNationalrat will mehr Überwachungs-Befugnisse für den NDB\nDer Nationalrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus einräumen. Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind.\nBei der Beratung der Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes im Nationalrat hat sich das bürgerliche Lager durchgesetzt. Mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch nach rund vierstündiger Debatte der Vorlage zu.\nDie Nein-Stimmen kamen von den Grünen und der SP. Die Mehrheit der Enthaltungen stammte aus der SP-Fraktion, einige von der SVP. Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen wären gemäss dem Beschluss des Nationalrats künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich.\nNach geltendem Recht sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.\nDer Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Im Gegenzug soll gemäss dem Entwurf der Landesregierung auch die Aufsicht über den NDB gestärkt werden.\n\n\"Erste Verteidungungslinie\"\nDer Linken ging das Vorhaben zu weit. Ein Nichteintretensantrag der Grünen blieb aber ohne Erfolg. Auch die Forderung, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand keine Mehrheit. Ebenso scheiterten diverse Minderheitsanträge von SP und Grünen, die Änderungen in einzelnen Punkten verlangten.\nDem Eintretensentscheid ging eine Grundsatzdebatte zur Rolle des Nachrichtendiensts und deren Grenzen voraus. Die Welt sei wieder das geworden, was sie schon immer gewesen sei - nämlich gefährlich, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Nachrichtendienst sei dabei die erste Verteidigungslinie.\nMitte-Fraktionssprecher Reto Nause (BE) erinnerte an gewalttätige Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten in der jüngsten Vergangenheit. Nur mit Glück habe es keine Schwerverletzen oder Toten gegeben. Man müsse dem Gewaltextremismus endlich entschlossen entgegentreten. \"Dass heute nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden können, ist lächerlich.\"\n\n\"Schritt Richtung Kontrollstaat\"\nGerhard Andrey (Grüne/FR) sah in der Vorlage dagegen einen gefährlichen Schritt Richtung Kontrollstaat. \"Künftig genügt der Begriff 'gewalttätiger Extremismus' , damit der NDB die ganze Palette genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen anordnen kann - vom Abhören bis zum Eindringen in den Computer.\"\nVertreterinnen und Vertreter der Linken äusserten die Befürchtung, die Lehren des Fichen-Skandals könnten vergessen gehen. Die SP votierte mehrheitlich für Eintreten, wobei es in ihren Reihen einige Enthaltungen gab. Sie meldete aber Vorbehalte an.\nDer NDB erfülle eine wichtige Aufgabe für den Schutz der Demokratie, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er operiere aber in einem rechtsstaatlich hochsensiblen Bereich. \"Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen dürfen wir unsere eigenen Werte nicht preisgeben.\"\nFDP, SVP und Grünliberale unterstützen die Revision. \"Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch\", sagte Heinz Theiler (FDP/SZ) namens seiner Fraktion. Die Revision setze dort an, wo Erfahrungen der letzten Jahre Handlungsbedarf aufgezeigt hätten.\n\nPfister: Keine Massenüberwachung\n\"Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt\", sagte Michael Götte (SVP/SG). Die neuen Befugnisse gegen gewalttätigen Extremismus seien überfällig.\nVerteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das neue Gesetz lasse eine allgemeine Überwachung der Bevölkerung nicht zu.\nEine weitere zentrale Neuerung im Gesetz betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB in bestimmten Fällen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zulassen will die grosse Kammer auch, dass der NDB mithilfe Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu Gefährdern erstellt.\nWeiter gehen als der Bundesrat möchte der Nationalrat schliesslich im Kampf gegen Desinformation. Der Nachrichtendienst soll nach seinem Willen künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.\n\nMedienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 23.06.2026\nDie Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, der Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) zuzustimmen. Angesichts der Verschärfung der Bedrohungslage und der technischen Entwicklungen erachtet es die SiK-S für notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit dieser seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen kann. Zu verschiedenen Punkten verlangt die Kommission aber Anpassungen am Gesetzesentwurf.\nDie Kommission ortet insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe dringenden Handlungsbedarf und befürwortet eine Stärkung der Kompetenzen des NDB. Um das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen zu wahren, muss dieser Kompetenzausbau mit einer Stärkung der unabhängigen Aufsicht einhergehen .\nDie Kommission beantragt ihrem Rat zu folgenden Punkten Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen:\nMit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten spricht sich die SiK-S dagegen aus, dass der NDB zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf und verlangt die Streichung von Art. 5 Abs. 6 Bst. c. Die Mehrheit betont, dass der NDB für den Schutz einer Person neben konkreten Informationen über die Bedrohungen zwar auch Informationen zu deren Tätigkeiten brauche, wie z.B. deren Bewegungsmuster, nicht aber zu den Inhalten deren politischen Aktivitäten. Die politischen Rechte gehörten zu den zentralen Grundrechten, deren Ausübung nicht ohne Not überwacht werden dürften. Die Minderheit vertritt die Ansicht, dass der NDB die beantragte Kompetenz brauche, um den Schutzauftrag erfüllen zu können, da er je nach Fallkonstellation auf Kontextinformationen angewiesen sei.\nDie SiK-S anerkennt die Notwendigkeit, dass der NDB während Observationen ohne vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht GPS-Lokalisierungsgeräte einsetzen darf. Allerdings verlangt die SiK-S mit 9 zu 3 Stimmen, dass der NDB nach Abschluss der Observation dem VBS den Einsatz von Ortungsgeräten zu melden hat (Art. 14 Abs. 4 neu).\nEinstimmig beantragt die SiK-S, dass der Direktor des NDB gewisse Personen mit einer Tarnidentität ausstatten darf. Diese Kompetenz auf Stufe Chef VBS anzusiedeln – wie im Gesetzesentwurf Art. 18 Abs. 1 vorgesehen – erachtet die Kommission als nicht stufengerecht.\nMit 9 zu 2 Stimmen und 1 Enthaltung fordert die SiK-S, das Organisationsverbot nach Art. 74 des NDG effizienter auszugestalten. Die Schweiz soll selbständig und ohne Rückgriff auf politische Einschätzungen internationaler Organisationen entscheiden können, welche Organisationen eine Gefahr für ihre innere und äussere Sicherheit darstellen. Künftig soll der Bundesrat ein Verbot gemäss Art. 74 NDG deshalb nicht nur gestützt auf einen entsprechenden Beschluss der UNO aussprechen können, sondern alternativ auch basierend auf gesicherte Erkenntnisse aus der nachrichtendienstlichen Bearbeitung und Beurteilung einer Organisation oder Gruppierung, die auf der Beobachtungsliste nach Art. 72 NDG aufgeführt sind. Gemäss SiK-S würde diese Anpassung von Artikel 74 NDG es erlauben, künftige Organisationsverbote rasch, einheitlich und ohne wiederholten Rückgriff auf Spezialgesetze zu regeln, ohne dabei auf rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zu verzichten.\nSchliesslich befürwortet die SiK-S, dass das VBS für die Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Aufsichtsbehörde AB-ND sorgt, der Chef des VBS aber in begründeten Ausnahmefällen auf eine Umsetzung einer Empfehlung verzichten kann. Einstimmig fordert die Kommission aber, dass ein solcher Verzicht erst nach einer Aussprache mit der AB-ND erfolgen kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wirkung der Aufsicht nicht eingeschränkt wird und der Chef VBS in vertiefter Kenntnis des Sachverhalts über eine Nichtumsetzung entscheidet.\nSämtliche weiteren Änderungsanträge lehnte die SiK-S ab. Die abgelehnten Änderungsanträge betrafen Kompetenzen der kantonalen Vollzugsbehörden, die Verwendung von abgespeicherten Daten in Ortungsgeräten bei einer Wiederaufnahme einer Observierung, die Ausgestaltung der Bedingungen für eine Anwendung von Art. 27 Abs. 1 Bst. a Ziffer 2 (Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen im Falle einer konkreten Bedrohung wichtiger internationaler Sicherheitsinteressen), die Regelung des Dringlichkeitsverfahrens beim Eindringen in ausländische Computersysteme, Fristen für die Löschung bzw. Überprüfung von Daten sowie den Zugriff des NDB auf Daten, die dieser dem Bundesarchiv zur Archivierung übergeben hat.\n\nAuskünfte\nSekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)\nsik.cps@parl.admin.ch\nSicherheitspolitische Kommission (SiK)","changes":[{"id":475,"doc_id":132,"v_from":3524,"v_to":4476,"detected_at":"2026-08-26 03:32:15","added":0,"removed":1,"summary":"--- \n+++ \n-Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat als Zweitrat behandelt."}],"passport":{"data":{"act":{"jurisdiction":"Швейцария","title_official":"Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). 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